Heilpraktikerin für Psychotherapie in Kassel

Paarberatung, Einzeltherapie und Trauerprozessbegleitung in Kassel

Heilpraktikerin für Psychotherapie in Kassel

Paarberatung, Einzeltherapie und Trauerprozessbegleitung in Kassel

Heilpraktikerin Psychotherapie Kassel

Stehen Sie gerade vor einer Herausforderung oder Krise, die Sie an Ihre Grenzen bringt?

Sich helfen zu lassen ist ein Zeichen von Stärke und Selbstfürsorge.

Mein logotherapeutischer Blick richtet sich auf das, was in Ihnen gesund und intakt ist, aber auch Ihre Herausforderungen und Sorgen finden ihren Platz.

Gemeinsam stärken wir die gesunden Anteile, um Ihnen die Kraft zu geben, den Schwierigkeiten des Lebens gewappnet entgegen zu treten.

Heilpraktikerin für Psychotherapie in Kassel

Stehen Sie gerade vor einer Herausforderung oder Krise, die Sie an Ihre Grenzen bringt?

Sich helfen zu lassen ist ein Zeichen von Stärke und Selbstfürsorge.

Mein logotherapeutischer Blick richtet sich auf das, was in Ihnen gesund und intakt ist, aber auch Ihre Herausforderungen und Sorgen finden ihren Platz.

Gemeinsam stärken wir die gesunden Anteile, um Ihnen die Kraft zu geben, den Schwierigkeiten des Lebens gewappnet entgegen zu treten.

Wobei brauchen Sie Unterstützung?

Einzeltherapie

Lebenskrisen
  • Gefühl der Sinnlosigkeit
  • Entscheidungsschwierigkeiten
  • Beziehungsthematiken
  • Konflikte im privaten und beruflichen Kontext
  • Emotionale Erschöpfungszustände
  • Ängste
  • Depressionen

Paarberatung

Stärkung für Paare
  • Partnerschaftskonflikte (Verteilung von Verantwortung)
  • Ungleiche sexuelle Bedürfnisse
  • Alte und neue Beziehungsmodelle (offene Beziehung, Polyamorie)
  • Einsamkeit – Partnerwunsch

Raum für Trauer

Trauerbegleitung Kassel
  • Verlust von geliebten Menschen
  • Nach Fehlgeburten
  • Nach einer Trennung oder im Trennungsprozess
  • In einer Lebenskrise
  • In Veränderungsprozessen

Wobei brauchen Sie Unterstützung?

Einzeltherapie

Lebenskrisen
  • Gefühl der Sinnlosigkeit
  • Entscheidungsschwierigkeiten
  • Beziehungsthematiken
  • Konflikte im privaten und beruflichen Kontext
  • Emotionale Erschöpfungszustände
  • Ängste
  • Depressionen

Paarberatung

Stärkung für Paare
  • Partnerschaftskonflikte (Verteilung von Verantwortung)
  • Ungleiche sexuelle Bedürfnisse
  • Alte und neue Beziehungsmodelle (offene Beziehung, Polyamorie)
  • Einsamkeit – Partnerwunsch

Raum für Trauer

Trauerbegleitung Kassel
  • Verlust von geliebten Menschen
  • Nach Fehlgeburten
  • Nach einer Trennung oder im Trennungsprozess
  • In einer Lebenskrise
  • In Veränderungsprozessen

May-Britt Uhlig – das bin ich.

Heilpraktikerin für Psychotherapie in Kassel

Ich begleite Sie klar und wertschätzend durch Lebenskrisen, Trauer oder Sinnverlust.

Gemeinsam stärken wir Ihre inneren Ressourcen und finden nachhaltige Wege zu neuer Orientierung und Stabilität.

May-Britt Uhlig
May-Britt Uhlig

May-Britt Uhlig – das bin ich.

Heilpraktikerin für Psychotherapie in Kassel

Ich begleite Sie klar und wertschätzend durch Lebenskrisen, Trauer oder Sinnverlust.

Gemeinsam stärken wir Ihre inneren Ressourcen und finden nachhaltige Wege zu neuer Orientierung und Stabilität.

Häufig gestellte Fragen:

Begleitung – wie Coaching oder Beratung – richtet sich an Menschen, die vorübergehende Herausforderungen bewältigen oder Entscheidungen treffen möchten, ohne tiefere psychische Probleme zu haben. Der Schwerpunkt liegt auf der Lösung von konkreten, oft kurzfristigen Problemen wie beruflichen Herausforderungen, Beziehungsfragen oder Lebenskrisen. Ziel ist es, persönliche Weiterentwicklung zu fördern und individuelle Potenziale zu entfalten.

Trauerbegleitung konzentriert sich darauf, Menschen durch den Prozess des Verlusts zu begleiten. Sie bietet emotionale Unterstützung und Orientierung in der Zeit der Trauer, ohne dabei die tiefergehenden psychischen Probleme in den Vordergrund zu stellen, die eine therapeutische Intervention erfordern würden. Sie hilft dabei, mit dem Schmerz des Verlusts umzugehen und allmählich einen neuen Lebensweg zu finden.

Therapie hingegen setzt tiefer an und behandelt psychische Probleme, die das Wohlbefinden beeinträchtigen, wie Angstzustände, Depressionen oder traumatische Erlebnisse. Sie zielt auf die Linderung seelischen Leidens und langfristige Heilung ab. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie biete ich therapeutische Unterstützung an, die sich auf diese tieferen Themen fokussiert.

Alle drei Ansätze – Coaching/Begleitung, Trauerbegleitung und Therapie – können sich je nach Ihrer Situation und den jeweiligen Themen, die Sie bearbeiten möchten, sinnvoll ergänzen.

Die Therapie beginnt mit dem Erstgespräch in dem wir uns kennenlernen. Bereits im ersten Gespräch arbeite ich stärkend und gebe individuelle Impulse für Ihre Anliegen. Das Honorar entspricht einer Therapiesitzung. Jede Sitzung ist darauf ausgerichtet, Sie unmittelbar zu unterstützen.

Entscheiden wir uns zusammen weiter zu arbeiten, schließen wir einen Behandlungsvertrag über zunächst 10 Sitzungen ab.

Die Sitzungen finden regelmäßig, meist im zweiwöchigen Turnus statt, wenn nötig auch in kürzeren Abständen.

Die Dauer eines Sitzung kann je nach individuellen Bedürfnissen stark variieren.
Eine Sitzung dauert in der Regel 90 Minuten und kann in der Praxis oder online (Zoom) erfolgen.

Erstgespräch 75 €/90 Min.
Einzelsitzungen 80 €/90 Min.

Der Betrag ist vor Ort am gleichen Sitzungstag zu zahlen. Absagen eines Termins müssen spätestens 24 Stunden erfolgen, ansonsten muss das volle Honorar bezahlt werden.

Trauerbegleitung: Dauer und Preis nach Absprache

Je nach Bedarf biete ich Sitzungen wie folgt an:

In meiner Praxis:
Sie können persönlich in meine Praxis kommen.
Online: Für mehr Flexibilität biete ich auch Online-Sitzungen per Video an.
Telefonisch: In Ausnahmefällen auch telefonisch.

Keine Krankenkassenabrechnung: Die Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privatversicherungen oder Zusatzversicherungen können unter bestimmten Umständen die Kosten übernehmen, aber das ist von der jeweiligen Versicherung abhängig.

Grenzen der Behandlung: Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen zwar psychotherapeutisch arbeiten, aber bei schwerwiegenden psychischen Erkrankungen (z.B. Psychosen, schwere Depressionen, Persönlichkeitsstörungen) müssen wir an Psychiater oder approbierte Psychotherapeuten verweisen, insbesondere wenn medikamentöse Behandlung erforderlich ist.

Bei schweren psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie, bipolaren Störungen oder schwerwiegenden Depressionen, die eine medikamentöse Behandlung oder intensive psychiatrische Unterstützung erfordern, bin ich jedoch nicht die richtige Anlaufstelle.

In solchen Fällen ist es wichtig, sich an einen Facharzt für Psychiatrie oder eine spezialisierte Einrichtung zu wenden, um die notwendige Betreuung zu erhalten. Ihr Wohl liegt mir am Herzen, und oft ist der beste Schritt, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Heilpraktiker für Psychotherapie haben kein Zeugnisverweigerungsrecht wie etwa Ärzte, Rechtsanwälte oder Pfarrer. Aber Heilpraktiker sind verpflichtet, über alles Schweigen zu bewahren, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird. Sie dürfen vertrauliche Patientendaten nur dann weitergeben, wenn die Patienten sie von der Schweigepflicht entbunden haben. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht.

Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen. Notwendige Auskünfte an Krankenversicherungen müssen aber nach bestem Wissen und Gewissen gegeben werden.

Häufig gestellte Fragen:

Begleitung – wie Coaching oder Beratung – richtet sich an Menschen, die vorübergehende Herausforderungen bewältigen oder Entscheidungen treffen möchten, ohne tiefere psychische Probleme zu haben. Der Schwerpunkt liegt auf der Lösung von konkreten, oft kurzfristigen Problemen wie beruflichen Herausforderungen, Beziehungsfragen oder Lebenskrisen. Ziel ist es, persönliche Weiterentwicklung zu fördern und individuelle Potenziale zu entfalten.

Trauerbegleitung konzentriert sich darauf, Menschen durch den Prozess des Verlusts zu begleiten. Sie bietet emotionale Unterstützung und Orientierung in der Zeit der Trauer, ohne dabei die tiefergehenden psychischen Probleme in den Vordergrund zu stellen, die eine therapeutische Intervention erfordern würden. Sie hilft dabei, mit dem Schmerz des Verlusts umzugehen und allmählich einen neuen Lebensweg zu finden.

Therapie hingegen setzt tiefer an und behandelt psychische Probleme, die das Wohlbefinden beeinträchtigen, wie Angstzustände, Depressionen oder traumatische Erlebnisse. Sie zielt auf die Linderung seelischen Leidens und langfristige Heilung ab. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie biete ich therapeutische Unterstützung an, die sich auf diese tieferen Themen fokussiert.

Alle drei Ansätze – Coaching/Begleitung, Trauerbegleitung und Therapie – können sich je nach Ihrer Situation und den jeweiligen Themen, die Sie bearbeiten möchten, sinnvoll ergänzen.

Die Therapie beginnt mit dem Erstgespräch in dem wir uns kennenlernen. Bereits im ersten Gespräch arbeite ich stärkend und gebe individuelle Impulse für Ihre Anliegen. Das Honorar entspricht einer Therapiesitzung. Jede Sitzung ist darauf ausgerichtet, Sie unmittelbar zu unterstützen.

Entscheiden wir uns zusammen weiter zu arbeiten, schließen wir einen Behandlungsvertrag über zunächst 10 Sitzungen ab.

Die Sitzungen finden regelmäßig, meist im zweiwöchigen Turnus statt, wenn nötig auch in kürzeren Abständen.

Die Dauer eines Sitzung kann je nach individuellen Bedürfnissen stark variieren.
Eine Sitzung dauert in der Regel 90 Minuten und kann in der Praxis oder online (Zoom) erfolgen.

Erstgespräch 75 €/90 Min.
Einzelsitzungen 80 €/90 Min.

Der Betrag ist vor Ort am gleichen Sitzungstag zu zahlen. Absagen eines Termins müssen spätestens 24 Stunden erfolgen, ansonsten muss das volle Honorar bezahlt werden.

Trauerbegleitung: Dauer und Preis nach Absprache

Je nach Bedarf biete ich Sitzungen wie folgt an:

In meiner Praxis:
Sie können persönlich in meine Praxis kommen.
Online: Für mehr Flexibilität biete ich auch Online-Sitzungen per Video an.
Telefonisch: In Ausnahmefällen auch telefonisch.

Keine Krankenkassenabrechnung: Die Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privatversicherungen oder Zusatzversicherungen können unter bestimmten Umständen die Kosten übernehmen, aber das ist von der jeweiligen Versicherung abhängig.

Grenzen der Behandlung: Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen zwar psychotherapeutisch arbeiten, aber bei schwerwiegenden psychischen Erkrankungen (z.B. Psychosen, schwere Depressionen, Persönlichkeitsstörungen) müssen wir an Psychiater oder approbierte Psychotherapeuten verweisen, insbesondere wenn medikamentöse Behandlung erforderlich ist.

Bei schweren psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie, bipolaren Störungen oder schwerwiegenden Depressionen, die eine medikamentöse Behandlung oder intensive psychiatrische Unterstützung erfordern, bin ich jedoch nicht die richtige Anlaufstelle.

In solchen Fällen ist es wichtig, sich an einen Facharzt für Psychiatrie oder eine spezialisierte Einrichtung zu wenden, um die notwendige Betreuung zu erhalten. Ihr Wohl liegt mir am Herzen, und oft ist der beste Schritt, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Heilpraktiker für Psychotherapie haben kein Zeugnisverweigerungsrecht wie etwa Ärzte, Rechtsanwälte oder Pfarrer. Aber Heilpraktiker sind verpflichtet, über alles Schweigen zu bewahren, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird. Sie dürfen vertrauliche Patientendaten nur dann weitergeben, wenn die Patienten sie von der Schweigepflicht entbunden haben. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht.

Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen. Notwendige Auskünfte an Krankenversicherungen müssen aber nach bestem Wissen und Gewissen gegeben werden.

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